
Mehr als Fahren lernen.
Wir kümmern uns um alles rund um den Führerschein – vom Erste-Hilfe-Kurs über den Sehtest bis zur Ausbildung. Ganzheitliche Betreuung ist unser Ansatz.
Führerscheinklasse A1
Wie alt muss ich sein?
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Die Ausbildung kann aber schon früher beginnen.
Welche Motorräder kann ich mit dieser Klasse fahren?
Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Das Verhältnis Leermasse / Leistung darf max. 0,1 kW / kg betragen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW
Benötige ich vorher einen anderen Führerschein?
Nein, ein Vorbesitz ist nicht gefordert.
Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?
Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet.
Der Führerschein wird auf Probe erteilt.
Die Probezeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, falls es in den ersten zwei Jahren zu einer entsprechenden Auffälligkeit kommt.
Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?
In der Fahrerlaubnisklasse A1 ist die Klasse AM mit eingeschlossen.
Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor.
Somit ist die Anzahl der Übungsstunden stark abhängig von den individuellen Fähigkeiten der FahrschülerInnen.
Wir bemühen uns stets die Anzahl der Fahrstunden niedrig zu halten ohne dabei unsere Verantwortung zu vernachlässigen.
Welche Sonderfahrten sind vorgeschrieben?
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Wieviel Theorie Unterrichte muss ich besuchen?
Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:
- 12 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Grundstoff
- 4 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Zusatzstoff
Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über die lebensrettende Sofortmaßnahme
Muss ich diese Unterlagen bereits zur Anmeldung mitbringen?
Nein zur Anmeldung müssen Sie diese Unterlagen noch nicht vorlegen.
Welche Prüfung muss ich machen?
Theorieprüfung:
Wenn Sie noch keine andere Fahrerlaubnis besitzen, müssen Sie eine Theorieprüfung mit 30 Fragen absolvieren.
Besitzen Sie bereits eine Fahrerlaubnisklasse, müssen Sie eine Theorieprüfung mit 20 Fragen absolvieren.
Praktische Prüfung:
Es ist eine praktische Prüfung mit einer Dauer von 70 Minuten abzulegen.