
Mehr als Fahren lernen.
Wir kümmern uns um alles rund um den Führerschein – vom Erste-Hilfe-Kurs über den Sehtest bis zur Ausbildung. Ganzheitliche Betreuung ist unser Ansatz.
Führerscheinklasse A2
Wie alt muss ich sein?
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Die Ausbildung kann aber schon früher beginnen.
Welche Motorräder kann ich mit dieser Klasse fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW.
Das Verhältnis von Leistung / Leermasse darf max. 0,2 kW / kg betragen.
Benötige ich vorher einen anderen Führerschein?
Nein, ein Vorbesitz ist nicht gefordert.
Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?
Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet.
Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?
In der Fahrerlaubnisklasse A2 sind die Klassen A1 und AM mit eingeschlossen.
Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor.
Somit ist die Anzahl der Übungsstunden stark abhängig von den individuellen Fähigkeiten der FahrschülerInnen.
Wir bemühen uns stets die Anzahl der Fahrstunden niedrig zu halten ohne dabei unsere Verantwortung zu vernachlässigen.
Welche Sonderfahrten sind vorgeschrieben?
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Wenn Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 sind, benötigen Sie folgende Sonderfahrten:
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Beleuchtungsfahrt
Wenn Sie bereits länger als zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 sind, sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Wieviel Theorie Unterrichte muss ich besuchen?
Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:
- 12 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Grundstoff
- 4 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Zusatzstoff
Wenn Sie sich bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse befinden, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Wenn Sie bereits länger als 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 sind, entfällt die theoretische Ausbildung.
Welche Prüfungen muss ich machen?
Theorieprüfung:
Wenn Sie noch keine andere Fahrerlaubnis besitzen, müssen Sie eine Theoriprüfung mit 30 Fragen absolvieren.
Besitzen Sie bereits eine Fahrerlaubnisklasse, müssen Sie eine Theorieprüfung mit 20 Fragen absolvieren.
Besitzen Sie bereits die Fahrerlaubnis der Klasse A1 länger als 2 Jahre, entfällt die Theorieprüfung.
Praktische Prüfung:
Es ist eine praktische Prüfung mit einer Dauer von 70 Minuten abzulegen.
Sind Sie bereits länger als 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1, beträgt die Prüfungsdauer 60 Minuten
Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über die lebensrettende Sofortmaßnahme
Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, benötigen Sie lediglich ein Passfoto und einen Sehtest.
Muss ich diese Unterlagen bereits zur Anmeldung mitbringen?
Nein zur Anmeldung müssen Sie diese Unterlagen noch nicht vorlegen.