
Mehr als Fahren lernen.
Wir kümmern uns um alles rund um den Führerschein – vom Erste-Hilfe-Kurs über den Sehtest bis zur Ausbildung. Ganzheitliche Betreuung ist unser Ansatz.
Führerscheinklasse C
Wie alt muss ich sein?
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Im gewerblichen Güterverkehr darf man allerdings erst mit 21 Jahren fahren.
Welche Fahrzeuge kann ich mit dieser Klasse fahren?
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder und Kraftomnibusse - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger mitgeführt werden wenn,
- diese eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg haben.
Benötige ich vorher einen anderen Führerschein?
Ja. Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?
Ja, die Fahrerlaubnis der Klasse C ist auf fünf Jahre befristet.
Eine neue Fahrerlaubnis wird bei Vorlage einer ärztlichen und augenärztlichen Untersuchung erteilt.
Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?
In der Fahrerlaubnisklasse C sind die Klassen B, C1, L, M und S mit eingeschlossen.
Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor.
Somit ist die Anzahl der Übungsstunden stark abhängig von den individuellen Fähigkeiten der FahrschülerInnen.
Wir bemühen uns stets die Anzahl der Fahrstunden niedrig zu halten ohne dabei unsere Verantwortung zu vernachlässigen.
Welche Sonderfahrten sind vorgeschrieben?
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
- 5 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Wieviel Theorie Unterrichte muss ich besuchen?
Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:
- 6 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Grundstoff
- 10 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Zusatzstoff
Wenn Sie sich bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse C1 oder D1 befinden, reduziert sich der Zusatzstoff auf 4 Unterrichte à 90 Minuten und bei Vorbesitz der Klasse D auf 2 Unterrichte à 90 Minuten.
Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein Passbild
- eine augenärztliche Untersuchung
- eine Bescheinigung durch den Hausarzt
- eine Bescheinigung über die Erste Hilfe
Muss ich diese Unterlagen bereits zur Anmeldung mitbringen?
Nein, zur Anmeldung müssen Sie diese Unterlagen noch nicht vorlegen.