
Mehr als Fahren lernen.
Wir kümmern uns um alles rund um den Führerschein – vom Erste-Hilfe-Kurs über den Sehtest bis zur Ausbildung. Ganzheitliche Betreuung ist unser Ansatz.
Führerscheinklasse D1
Wie alt muss ich sein?
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Welche Fahrzeuge kann ich mit dieser Klasse fahren?
Kraftomnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Sitz des Fahrers.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger mitgeführt werden wenn,
- diese eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg haben.
Benötige ich vorher einen anderen Führerschein?
Ja. Der Erwerb der Klasse D1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?
Ja, die Fahrerlaubnis der Klasse D1 ist auf fünf Jahre befristet.
Eine neue Fahrerlaubnis wird bei Vorlage einer besonderen ärztlichen und augenärztlichen Untersuchung erteilt.
Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?
In der Fahrerlaubnisklasse D1 sind die Klassen B, L, M und S mit eingeschlossen.
Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?
Je nachdem welche Führerscheinklassen Sie bereits besitzen, schreibt der Gesetzgeber zwischen 6 und 41 Fahrstunden vor.
Welche Sonderfahrten sind vorgeschrieben?
Je nachdem welche Führerscheinklassen Sie bereits besitzen, schreibt der Gesetzgeber bis zu 38 Sonderfahrten vor.
Wieviel Theorie Unterrichte muss ich besuchen?
Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:
- 6 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Grundstoff
- 10 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Zusatzstoff
Wenn Sie sich bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse C1 oder C befinden, reduziert sich der Zusatzstoff auf 4 Unterrichte à 90 Minuten.
Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein Passbild
- eine augenärztliche Untersuchung
- eine Bescheinigung einer besonderen ärztlichen Untersuchung
- eine Bescheinigung über die Erste Hilfe
Muss ich diese Unterlagen bereits zur Anmeldung mitbringen?
Nein, zur Anmeldung müssen Sie diese Unterlagen noch nicht vorlegen.