Mehr als Fahren lernen.

Mehr als Fahren lernen.

Wir kümmern uns um alles rund um den Führerschein – vom Erste-Hilfe-Kurs über den Sehtest bis zur Ausbildung. Ganzheitliche Betreuung ist unser Ansatz.

Führerscheinklasse L

Wie alt muss ich sein?

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Welche Fahrzeuge kann ich mit dieser Klasse fahren?

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h,
auch mit Anhänger.

Benötige ich vorher einen anderen Führerschein?

Nein, ein Vorbesitz ist nicht gefordert.

Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?

Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet.

Der Führerschein wird nicht auf Probe erteilt.

Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?

In der Fahrerlaubnisklasse L sind keine weiteren Klassen eingeschlossen.

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?

Es ist keine praktische Ausbildung erforderlich

Wieviel Theorie Unterrichte muss ich besuchen?

Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:

  • 12 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Grundstoff
  • 2 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Zusatzstoff

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?

Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein Passbild
  • einen Sehtest
  • eine Bescheinigung über die lebensrettende Sofortmaßnahme

Muss ich diese Unterlagen bereits zur Anmeldung mitbringen?

Nein zur Anmeldung müssen Sie diese Unterlagen noch nicht vorlegen.

Welche Prüfungen muss ich absolvieren?

Es ist lediglich eine theoretische Prüfung zu absolvieren.