Der magische Schlüssel

Der magische Schlüssel

Ohne Pflichtausbildung und ohne Theorie-Prüfung aufs motorisierte Zweirad zum Paketpreis

Zur Anmeldung

B196 – mobil auf dem motorisierten Zweirad

Klasse B seit 5 Jahren?

Wenn Du bereits seit 5 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse B bist, kannst Du ohne Pflichtausbildung & ohne Theorieprüfung die „Schlüsselzahl B196“ erhalten, und damit motorisierte Zweiräder bis 125 Kubik Hubraum fahren.

Das bringt viele Vorteile mit sich:

  • günstig mobil sein
  • keine Parkplatzprobleme
  • Spaß auf zwei Rädern

zur Anmeldung

Benötigte Unterlagen

Um die Schlüsselzahl 196 zu erhalten, sind folgende Einheiten Bestandteil der Ausbildung und gesetzlich vorgeschrieben:
Biometrisches Passfoto
Fahrerlaubnisklasse B seit min. 5 Jahren

Nach erfolgreich abgelegter Schulung zu B 196 erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung.
Mit dieser Bescheinigung gehen Sie zur Fahrerlaubnisbehörde. Diese trägt die Schlüsselzahl 196 in Ihren Führerschein ein.

Ausbildungsinhalte

Um die Schlüsselzahl 196 zu erhalten, sind folgende Einheiten Bestandteil der Ausbildung und gesetzlich vorgeschrieben:

• 4 x 90 Minuten Motorrad Theorie-Unterricht
• min. 5x 90 Minuten praktische Schulung – Üben der Grundfahraufgaben
• Üben im Realverkehr

Die Anzahl der Übungsfahrten richtet sich nach der persönlichen Entwicklung der Fahrschülerin oder des Fahrschülers. Ein sicherer Umgang im und mit dem Verkehr ist hierbei unser gemeinsames Ziel.

Theorieunterricht findet an unseren eigenen Standorten in Bad Nauheim und Ober-Mörlen statt. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass Theorieunterricht auch online angeboten wird.

Um unseren hohen Qualitätsanspruch an die Ausbildung umsetzen zu können, begrenzen wir die Teilnehmeranzahl. Plätze für den Unterricht können bequem vorab auf unserer Webseite gebucht werden.

Was darfst Du fahren?

Mit der Schlüsselzahl 196 können die folgenden Fahrzeuge gefahren werden. Das Mindestalter für diese Klasse beträgt 25 Jahre. Die Schlüsselzahl 196 berechtigt nur im Inland zum Führen folgender Krafträder:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. Hubraum bis zu 125 ccm

zur Anmeldung