Autofahren mit 17

Autofahren mit 17

Mit BF17 kannst Du schon unter 18 Jahren mit dem Auto mobil sein.

Zur Anmeldung

Führerschein mit 17

Führerschein ab 17 - auch begleitetes Fahren genannt - ermöglicht Fahranfängern und Fahranfängerinnen, mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen. Die Bewerber können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Diese können die frisch gebackenen Autofahrer und Autofahrerinnen dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen. Die neu erworbenen Fertigkeiten weiter ausbauen und dabei sicher fahren, das ist das Ziel von BF17. Sie können als 17-Jährige bis zum 18. Geburtstag so oft sie wollen am Steuer sitzen – wenn sie eine Begleitperson im Auto haben. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Zu Beginn des Alleinefahrens fühlen sich junge Menschen im Auto deutlich sicherer und routinierter und sind dadurch nachweislich seltener in Unfälle verwickelt, wenn sie vorher einige Erfahrungen an der Seite eines Begleiters sammeln konnten.

 

Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber nur unter bestimmten

Bedingungen selbst ans Steuer. Hier unsere FAQ-Liste:

Gibt es besondere Vorschriften für die Ausbildung?
Nein. Die Fahrschüler sind genauso auszubilden, wie jeder Bewerber der Klasse B.

Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?
Nein.

Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
3 Monate vor dem 17. Geburtstag

Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
1 Monat vor dem 17. Geburtstag.

Welche Fahrerlaubnisklassen sind beim Begleiteten Fahren mit 17 eingeschlossen?
Die Klassen M, L und S.

Bekommt der Bewerber nach bestandener Prüfung den Kartenführerschein?
Nein. Er erhält eine „Prüfbescheinigung“, in der die Begleitpersonen eingetragen werden.

Wird der Kartenführerschein mit dem Erreichen des 18.Geburtstages automatisch zugeschickt?
Nein, er muss beantragt werden.

Wer darf den Fahrerlaubnisinhaber begleiten?
Jeder, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Mindestalter 30 Jahre
Besitz Führerschein Klasse B mind. 5 Jahre (ununterbrochen)
Max. 1 Punkt in Flensburg
Eintragung in der „Prüfbescheinigung“
max. 0,5 Promille

Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?
Nein.

Können nachträglich Begleiter eingetragen werden?
Dies ist grundsätzlich möglich. Dann muss allerdings eine neue „Prüfbescheinigung“ ausgestellt werden. Die Erziehungsberechtigten müssen einwilligen.